Die Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz
Konzernverantwortung ist noch nicht abschliessend definiert
Nach der knapp gescheiterten Konzernverantwortungsinitiative, trat am 1.1.2022 ihr Gegenvorschlag in Kraft. Der Gesetzestext orientiert sich dabei an bereits bestehenden ESG Regulierungen, wie zum Beispiel die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in der EU für die Berichtspflicht, jedoch ohne Vorgabe eines Standards für die Form der Berichterstattung.
Neuer Schwung in die Debatte zur Konzernverantwortung kommt jüngst vermehrt auf: Zum einen scheinen viele Unternehmen, besonders KMU, ihre Betroffenheit des Gegenvorschlags zu unterschätzen und entsprechend tickt die Uhr für sie zu schnell: Im 2024 werden vom Gesetzesgeber Berichte zum Geschäftsjahr 2023 erwartet.
Zum einen scheinen viele Unternehmen, besonders KMU, ihre Betroffenheit des Gegenvorschlags zu unterschätzen und entsprechend tickt die Uhr für sie zu schnell: Im 2024 werden vom Gesetzesgeber Berichte zum Geschäftsjahr 2023 erwartet.Zum anderen verschärfen sich aber internationale ESG Regulierungen, nach welchen sich die Schweiz orientiert hat, um Doppelspurigkeit für den Wirtschaftsraum Schweiz möglichst zu vermeiden.
Diejenigen Unternehmen, welche sich bereits mit dem Gegenvorschlag musterhaft auseinandersetzten und gut vorbereitet in den Startlöchern für deren Umsetzung sitzen, müssen aktuellen politischen Diskussionen nach noch einmal nachbessern. Unternehmen, welche sich in vermeintlicher Unbetroffenheit wähnen, werden noch grösseren Anforderungen im Bereich ESG Reporting ausgesetzt sein, wenn sie auf den Boden der Realität ankommen.
Das Lieferkettengesetz in Deutschland
Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Am 1. Januar 2023 tritt bei unserem grossen Nachbarn ein weitreichendes Gesetz in Kraft: das Lieferkettengesetz. Die unternehmerische Verantwortung wird gesetzlich auf die Einhaltung von Menschenrechten in der ganzen Lieferkette ausgeweitet.
Welche Unternehmen sind davon betroffen? Im ersten Jahr trifft es grössere Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, mit mindestens 3000 Arbeitnehmende in Deutschland, ab 2024 sinkt diese Schwelle aber auf 1000 Arbeitnehmende. Indirekt werden aber noch mehr Unternehmen betroffen sein, weil sie Teil der Lieferkette eines deutschen Unternehmens sind, und die erforderlichen ESG Daten liefern müssen.